Rechtsanwalt und Notar a.D. Stephan Baier

  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Strafrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Erbrecht

"Das Recht muß dem Schwachen nützen, der Starke kommt auch so weiter" (Tucholsky)

Seit mehr als 45 Jahren berät Rechtsanwalt Stephan Baier, geb. 1943, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1987, Arbeitnehmer und vertritt sie vor Arbeits- und Sozialgerichten: von der Abmahnung über Kündigung bis zum Zeugnis; befristete Arbeitsverträge, Durchsetzung von Teilzeitwünschen, Verhalten bei Betriebsübergang (soll/muß man den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder besser nicht?) stehen beispielhaft für Probleme, die von dem Betroffenen ohne anwaltliche Beratung und Begleitung nicht bewältigt werden können. Die anwaltliche Tätigkeit ist jedoch nicht auf Arbeitnehmer beschränkt. Auch Arbeitgeber, die früher einmal Prozeßgegner, also "auf der anderen Seite" waren, suchten und erhielten Rat und Unterstützung.

Eine Tätigkeit als gewerkschaftlicher Rechtssekretär für Arbeits- und Sozialrecht war die Basis für langjährige Berufserfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts: Vertretung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten in Klage- und Beschlußverfahren, Beratung und Unterstützung von Gewerkschaftsgruppen, Schulung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten im Arbeitsrecht und vor allem im damals (1972) neuen Betriebsverfassungsgesetz, Vertretung der Gewerkschaften auf Betriebsversammlungen, gemeinschaftlicher Einsatz zusammen mit Arbeitsrichtern zur Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs, bis der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts diesen schließlich anerkannte.

Eng mit dem Arbeitsleben verbundene Gebiete des Sozialrechts wie das Recht der Kranken-versicherung, der Berufsunfallversicherung, der Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Altersrenten, das Arbeitsförderungsrecht, das Recht der Schwerbehinderten und der Opferentschädigung kommen hinzu.

Später – als Rechtsanwalt – gibt es neben dem Arbeits- und Sozialrecht einen weiteren Schwerpunkt im Strafrecht als Verteidiger in Strafsachen, auch in politischen Strafverfahren, etwa in den Prozessen gegen Rechtsanwalt Klaus Croissant und gegen Brigitte Heinrich, bei Führerscheinentzug und die Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Internationalen Privatrecht, der Anwendung ausländischen Privatrechts im Inland oder des deutschen Rechts im Ausland, z.B.:

  • Scheidung von Iranern in Deutschland nach iranischem Recht,
  • Vollstreckung und Anerkennung deutscher Unterhaltstitel im Ausland,
  • Rückführung entführter Kinder nach Deutschland,
  • Anwendung ausländischen Arbeits- oder Erbrechts in Deutschland,
  • Adoption mit Beteiligung von Ausländern
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen im Inland.

Als ehemaliger Notar war RA Baier auf allen Rechtsgebieten tätig, die den Notar erforderten, z.B.:

  • Grundstücksverträge, Haus- und Wohnungskauf,
  • Gesellschaftsrecht, GmbH-Gründung,
  • Ehe- und Partnerschaftsvertrag,
  • Erbvertrag, Testament, Behindertentestament,
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht,
  • Eidesstattliche Versicherung usw.

Bi-nationale Paare erhalten Vorschläge für die Gestaltung von Eheverträgen. Sie geben der Ehefrau die Sicherheit, auch im Ausland weitgehend ihre Rechte durchsetzen zu können, nach ihren Vorstellungen zu leben, sich zu trennen oder scheiden zu lassen.

Daneben vertritt RA Baier die Mandanten u.a. auf dem Gebiet des Familienrechts (Scheidung, Trennung, Unterhalt), bei Verkehrsunfällen und in Arzthaftungsprozessen.

RA Baier spricht aufgrund eines mehrjährigen Frankreichaufenthalts fließend französisch. Mandanten aus Frankreich und aus französischsprachigen Ländern (z.B. Marokko, Algerien etc.) können sich daher mündlich wie schriftlich in französisch an ihn wenden.